Abbildung der Neonbeleuchtung Open Quelle: Justiz NRW

Das Amtsgericht ist montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 15:30 Uhr geöffnet.

Unsere Sprechzeiten sind wie folgt:

Montag bis Freitag          08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstags zusätzlich        14:00 bis 15:00 Uhr

Beachten Sie bitte, dass bei dem Amtsgericht Duisburg-Ruhrort die gleitende Arbeitszeit eingeführt ist und auch viele Teilzeitkräfte beschäftigt sind. Es wird daher empfohlen, zur Vereinbarung eines Termins die zuständige Abteilung telefonisch zu kontaktieren.

Interessierte können öffentliche Gerichtsverhandlungen besuchen. Der Besuch laufender Verhandlungen ist auch über die Öffnungszeiten des Gerichts hinaus möglich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen gegebenenfalls an das Personal in der Eingangskontrolle.

Hinweise zum richterlichen Eil- und Bereitschaftsdienst ab dem 01.10.2021:

 

Außerhalb der regulären Dienststunden des Gerichts (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr) gilt ab dem 01.10.2021 folgende Regelung:

 

Zur Erledigung unaufschiebbarer richterlicher Rechtshandlungen ist bei dem Amtsgericht Duisburg ein zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst für die Amtsgerichte Duisburg, Duisburg-Hamborn, Duisburg-Ruhrort und Mülheim an der Ruhr (Verbundbezirk Süd) eingerichtet.

Den richterlichen Eil- und Bereitschaftsdienst betreffende Anträge und Eingaben können ausschließlich bei dem Amtsgericht Duisburg während der folgenden Sprechzeiten eingereicht werden:

 

Amtsgericht Duisburg

König-Heinrich-Platz 1

47051 Duisburg

 

Sprechzeiten:

Samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen:

10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Eingang (Klingel) an der Hofseite über Landgerichtsstraße