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Quelle: Justiz NRW

Die Verhandlung und die Entscheidung von Binnenschifffahrtssachen sind dem Amtsgericht Duisburg-Ruhrort als Schifffahrtsgericht durch die Landesregierung übertragen. Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort als Schifffahrtsgericht umfasst den Schifffahrtsweg Rhein-Kleve, den Rhein-Herne-Kanal vom Rhein bis Herne, den Wesel-Datteln-Kanal vom Rhein bis zur Zeche Auguste Viktoria und die Ruhr vom Rhein bis einschließlich Wehr Kemnade, Stadt Hattingen.

Zu den Binnenschifffahrtssachen zählen bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, entstanden aus der Schifffahrt in Binnengewässern, wie zum Beispiel Schadensersatzansprüche aus Unfällen, Beschädigungen oder unerlaubten Handlungen, Zahlungansprüche wegen Zahlung der Lotsen-, Kran-, Waagegebühren und Hafengebühren und Straf- und Bußgeldsachen wie zum Beispiel wegen Trunkenheit des Schiffsführers oder Verstoßes gegen Umweltschutzbestimmungen. Die gesetzlichen Bestimmungen ergeben sich aus dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen, dem sogenannten Binnenschifffahrtsgerichtsgesetz.

Das dem jeweiligen Amtsgericht übergeordnete Oberlandesgericht als Schifffahrtsobergericht ist für Berufungen und Beschwerden zuständig.