Schiedspersonen für Duisburg-Ruhrort
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
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Schiedsperson: -- nicht besetzt-- | Bezirk 37 Hochheide | |
1.Vertretung: Becker, Robert | Südstraße 29 m 47198 Duisburg Tel.-Nr.: 02066 41261 Mobil: 0151 42521030 E-Mail: Robert.becker@schiedsmann.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) |
Stadt Duisburg-Ruhrort
Burgplatz 19, 47051 Duisburg
Tel.-Nr.: 0203 283-0 , Telefax: 0203 283-4395
E-Mail: info@stadt-duisburg.de
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