Schiedspersonen für Duisburg-Ruhrort

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Schiedsperson:
-- nicht besetzt--
Bezirk 37
Hochheide
1.Vertretung:
Becker, Robert
Südstraße 29 m
47198 Duisburg
Tel.-Nr.: 02066 41261
Mobil: 0151 42521030
E-Mail: Robert.becker@schiedsmann.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Weitere anerkannte Gütestellen für Duisburg-Ruhrort
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Burgplatz 19, 47051 Duisburg
Tel.-Nr.: 0203 283-0 , Telefax: 0203 283-4395
E-Mail: info@stadt-duisburg.de

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Weitere Informationen

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