Die Justiz schützt die Gesundheit ihrer Mitarbeiter und derjenigen, die Gerichte aufsuchen müssen. Das macht bestimmte Einschränkungen unumgänglich. Bitte beachten Sie die Hinweise und Aushänge am Eingang zum Gebäude und in den Sitzungssälen. Ferner gilt:

• Eingaben und Anträge sind möglichst schriftlich einzureichen. Bitte beachten Sie, dass rechtsförmige Anträge in der Regel nicht per E-Mail gestellt werden können.

• Persönliche Vorsprachen, insbesondere Kirchenaustrittserklärungen, sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

• In den Verhandlungen gelten die Anordnungen der Vorsitzenden (§ 176 GVG). 

Die Direktorin des Amtsgerichts