Im Internet werben zurzeit diverse Anbieter mit Dienstleistungen, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, gegen eine Gebühr von 29,90 Euro aus der Kirche auszutreten. In der Regel werden dabei Formulare erstellt, die alleine nicht ausreichen, einen wirksamen Antrag auf Austritt aus der Kirche zu stellen. 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kauf und Nutzung des dort angebotenen Vordrucks/Service nicht von der Zahlung der gerichtlichen Gebühr und der Erklärung vor dem zuständigen Amtsgericht entbindet. Dies gilt auch für die Beglaubigung der Erklärung durch einen Notar (§ 6 KiAustrG NW in Verbindung mit § 124 und Ziffer 5 des Gebührenverzeichnisses Anlage 2 des Justizgesetzes NRW).

Zudem wird darauf hingewiesen, dass Kirchenaustrittserklärungen bei dem Amtsgericht Duisburg-Ruhrort nur nach vorheriger Terminabsprache möglich sind. 

Für den Kirchenaustritt fällt eine Gebühr von 30,00 Euro pro Person an, die vorschusspflichtig ist. Der Betrag kann vor Ort in bar bei der Zahlstelle oder vorab durch elektronische Kostenmarke entrichtet werden. Dort gelten aber nur Zahlungen per Kreditkarte als sofort bezahlt.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum Kirchenaustritt.